Sicherheitsunterweisung


Die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter ist ein wesentlicher Bestandteil im Arbeits- und Gesundheitsschutz und wird als verhaltensorientierte Maßnahme zur Prävention genutzt.

Unabhängig der Rechtsform, der Branche oder der Mitarbeiteranzahl sind die Sicherheitsunterweisungen regelmäßig durchzuführen.


Nutzen der Unterweisungen


Unserer Meinung nach ist es wichtig, die Mitarbeiter fortlaufend über die vorhandenen Gefährdungen aufzuklären und über aktuelle Änderungen/Neuerungen (zum Beispiel beim Einsatz neuer Gefahrstoffe) zu informieren.


Im kollegialen Gespräch soll der Arbeits- und Gesundheitsschutz als gemeinschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden um verhaltensbedingte Unfälle bereits vor Ihrer Entstehung zu vermeiden.


Häufig ergibt sich auch durch die tägliche Arbeit eines Mitarbeiters ein anderer Blickwinkel, der zur Vermeidung eines Unfalles beitragen kann. Neben dem präventiven Nutzen bedeuten die regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen auch die Rechtssicherheit für eine Unternehmung.



Anzahl der Unterweisungen


Die Sicherheitsunterweisungen sind gemäß §4 BGV A1 mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren.

Beschäftigt ein Betrieb einen oder mehrere Auszubildende, so ist die Unterweisung laut dem Jugend-Arbeitsschutzgesetz mindestens zwei Mal im Jahr durchzuführen.

Grundsätzlich sind Mitarbeiter auch bei Neueinstellungen oder vor Beginn einer neuen Tätigkeit zu unterweisen.

Karte
Anrufen
Email