Die sichere Umsetzung der Ladungssicherung auf dem Nutzfahrzeug setzt voraus, dass die verwendeten Hilfsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand sind.
Für Zurrgurte sind in der Norm DIN EN 12195-2 sowie in der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 Kriterien genannt, die ein intakter Zurrgurt zur sicheren Anwendung erfüllen muss.
Beschädigungen und Verschleißerscheinungen können dazu führen, dass Zurrgurte die Ladung nicht mehr richtig sichern und beim Transport oder beim Be- und Entladen zerreißen können.
Hierdurch können Folgeschäden an der Ladung oder sogar schlimme Unfälle entstehen. Zurrgurte, die nicht mehr verwendet werden dürfen, werden als „ablegereif“ bezeichnet. Für die Ladungssicherung dürfen Zurrgurte nur verwendet werden, wenn sie sich in einem einwandfreien technischen Zustand befinden. Dazu zählt auch das Vorhandensein eines Gurtetiketts, das die Vorgaben der Norm DIN EN 12195-2 erfüllen muss. Ein fehlendes, beschädigtes oder unleserliches Gurtetikett führt ebenfalls zur Ablegereife eines Zurrgurtes.
Wir prüfen für Sie und erfüllen somit die gesetzliche Anforderungen mit Ihrem Verantwortlichen zur Ladungssicherung den sicheren Einsatz von Zurrgurten für die Ladungssicherung .
Die Kriterien, die nach der Norm DIN EN 12195-2 und der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 zur Ablegereife führen, werden aufgenommen und dokumentiert und sind somit bei Ihrer nächsten Betriebskontrolle sofort verfügbar.