Wer prüft die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes?

     

Die Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wird durch das Gewerbeaufsichtsamt überprüft. Es ist befugt,  jederzeit und unangemeldet ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen.

     

Die Gewerbeaufsicht  überwacht und kontrolliert

     

  • den technischen Arbeitsschutz (z. B. Produkt-,  Geräte- und Anlagensicherheit)
  • den sozialen Arbeitsschutz (z. B. Arbeitszeit,  Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz)
  • die Umsetzung arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer  Auflagen, einschließlich Stress / psychische Fehlbelastungen.

     

Sind die gesetzlichen Mindestanforderungen im Unternehmen nicht erfüllt, erhalten  ArbeitgeberInnen  eine Fristsetzung für die Umsetzung der  erforderlichen Maßnahmen.

     

Bei Gefahr(en) im Verzuge kann die Gewerbeaufsicht allerdings auch sofort  vollziehbare Anordnungen (verpflichtende Bescheide, Sanktionen) treffen – bis  hin zur Stilllegung der betroffenen Arbeitsmittel oder Anlagen.

     

Die Auswahl der Betriebe, die überprüft werden, erfolgt risikoorientiert.  Das hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren  Zeitabständen aufgesucht werden. Es kann aber auch ein konkretes Ereignis, z.B.  ein Arbeitsunfall, Anlass für einen Besuch der Gewerbeaufsicht sein.


Wir überprüfen mit Ihnen die ASR Vorschriften und machen Ihnen betriebsorientierte Vorschläge, damit Sie beruhigt der nächsten Kontrolle entgegen sehen können.

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