Die Seiten richten sich in erster Linie an diejenigen, die beruflich mit Fuhrparkmanagement zu tun haben.

Also an Fuhrparkleiter bzw. Fuhrparkverantwortliche, die in Ihren Unternehmen die Verantwortung für den Fuhrpark innehaben.

Aber auch Geschäftsinhaber sind hier gefragt.

Viele straßenverkehrsrechtliche Pflichten richten sich an den Fahrzeugführer.

Neben dem Fahrzeugführer ist häufig auch der Halter des Fahrzeugs in der Pflicht, z.B. als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit oder als Beschuldigter einer Verkehrsstraftat.

Die Halterverantwortung kann delegiert werden, z.B. an den Fuhrparkleiter, der damit zumindest auch Halterverantwortung trägt.

Zwar kann die Halterverantwortung nicht gänzlich vom Betriebsinhaber auf den Fuhrparkleiter bzw. Fuhrparkmanager delegiert werden, gleichwohl treffen ihn zahllose Pflichten.

Der Fuhrparkleiter hat einen „einsamen Job“.

Es wird von ihm Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber verlangt, er sollte ein gutes Verhältnis zu seinen Kollegen/Mitarbeitern haben, er hat aber eigene Pflichten und eigene Risiken, muss beispielsweise seinen Arbeitgeber dazu drängen, trotz hoher Kosten die Sicherheit des Fuhrparks zu halten und muss z.B. Führerscheinkontrollen durchführen.


Wir übernehmen für Sie die Terminkontrollen, archivieren für Sie alle Daten und setzen Sis rechzeitig in Kenntnis, wenn z. B. eine Frist Ihres Mitarbeiters abläuft, damit Sie keine bösen Überaschungen erleben.

Dies sind z. B.

  • Führerschein
  • Fahrerkarte
  • Module für Kraftfahrer
  • ADR Schein
  • Fortbildungen, die regelmäßig durchgeführt werden müssen
  • Termine für Unterweisungen
  • u.v.m.


Karte
Anrufen
Email