Wechselbehälter (Wechselbrücken) sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen.


Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Information 214 -079 (BGI 598) und die DIN-Normen (DIN EN 283 und DIN EN 284).


Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Überprüfung und stellen die entsprechenden Dokumente zur Kontrolle aus.

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