Der Unternehmer hat nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung für einen ordnungsgemäßen Zustand des Fuß- oder Knieschutzes zusorgen.
Der Mitarbeiter muss die zur Verfügung gestellten Sicherheitsschuhe benutzen.
Sie müssen dies schriftlich dokumentieren und in einer Arbeitsanweisung aushängen.
Wir übernehmen das gerne für Sie.