Der Unternehmer hat nach § 2 der PSA-Benutzungsverordnung für einen ordnungsgemäßen Zustand des Fuß- oder Knieschutzes zusorgen.

Der Mitarbeiter muss die zur Verfügung gestellten Sicherheitsschuhe benutzen.

Sie müssen dies schriftlich dokumentieren und in einer Arbeitsanweisung aushängen.

Wir übernehmen das gerne für Sie.


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