Sicherheitsunterweisung

Ladungssicherung auf Strassenfahrzeugen


Diese Unterweisung ist von zahlreichen Vorschriften untermauert.


 Die Notwendigkeit der Unterweisung ergibt sich aus einer Vielzahl von Vorschriften. Hierzu gehören u. a.

das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrgutverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“. Sofern in diesen Vorschriften konkrete Fristen für die Unterweisung festgelegt sind, beziehen sich diese jeweils auf die Verpflichtung zur Unterweisung vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit. Die Unterweisung ist mindestens jährlich zu wiederholen.


Diese Unterweisung wird von unserem qualifizierten Fachpersonal, die die Ausbildung zum Sachverständigen für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen hat durchgeführt.

Unser Ausbilder hat die  technische Ausbildung und ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Ladungssicherung in Theorie und Praxis.


Die konkreten Inhalte einer Schulung zur Ladungssicherung sind in der

VDI 2700, Blatt 5 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen zusammengefasst.


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