Gemäß Berufsgenossenschaft Unfallverhütungsvorschriften § 29 BGV D6 dürfen Unternehmen zum Führen eines Kranes nur Personen beauftragen die unterwiesen und ihre Befähigung dokumentiert nachweisen können.


Die Sicherheitsunterweisung "LKW - Ladekran" soll das Fachwissen Sicherheitsdenken und Verantwortungsbewusstsein sowie die Fertigkeiten zum Führen von LKW-Ladekran (mit und ohne Fernbedienung) vermitteln.


Gemäß Berufsgenossenschaft ( BGV D 6, BGV D 8, BGG 921, BGI 555/556, BGI 610, BGI 672, VDI 2194, TRBS 2111, BGV A1, BGR 500, (Kapitel 2.8), BetrSichV)) ), DIN EN ISO 9926-1                    

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