Unterweisung in Erster Hilfe


Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig

- mindestens einmal jährlich -

über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).


Wir übernehmen und dokumentieren das entsprechend gerne für Sie.



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