Unterweisung in Erster Hilfe
Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig
- mindestens einmal jährlich -
über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
Wir übernehmen und dokumentieren das entsprechend gerne für Sie.