Brandschutzunterweisung             

Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten bestehen.

Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen ist geboten, wenn in erheblichem Umfang Dritte gefährdet sein können (Publikumsverkehr, Kunden, Gäste, Patienten/Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Kinder usw.).

Da Brandschutzunterweisungen grundsätzlich vor Aufnahme der Arbeit und danach jährlich dokumentiert durchzuführen sind, stellt es für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten.


Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht des Arbeitgebers zu regelmäßigen Brandschutzunterweisungen leitet sich zunächst aus den Rechtsquellen der allgemeinen Arbeitsschutzunterweisung ab, d. h. § 12 Arbeitsschutzgesetz. § 4 DGUV-V 1 (bisher BGV A1) nimmt darauf Bezug und stellt klar, dass die Unterweisungen jährlich wiederholt werden müssen.

 Wir führen diese  Unterweisungen  für Sie durch und dokumentieren diese entsprechend für den Fall einer Kontrolle

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