Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach BKrFQG

Fahrerlaubnisbesitzer, die nach September 2014 noch gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle fünf Jahre fünf Weiterbildungen besuchen und die Schlüsselnummer 95 im Führerschein eintragen lassen.

Wer den Pflichtfortbildungen nicht Folge leistet, darf seine Fahrerlaubnis nicht mehr gewerblich nutzen, die Fahrerlaubnis erlischt nicht.

Nach dem Besuch der benötigten Weiterbildung darf man jedoch wieder dem Beruf als gewerblicher Fahrer nachgehen. Passen Sie die Weiterbildung an die Gültigkeitsdauer Ihrer Fahrerlaubnis an. So müssen Sie Ihren Führerschein nur einmal neu ausstellen lassen und sparen Aufwand und Gebühren!

Wir bieten folgende Module an:

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Modul 4

Modul 5


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