Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Das Gefährdungspotenzial im Umgang mit Gabelstaplern ist hoch, das zeigt ein Blick in die Unfallstatistik.

Die Verletzungen reichen von Quetschungen über Knochenbrüche und Amputationen bis hin zu tödlichen Verletzungen.

Die häufigste Ursache für Gabelstapler-Unfälle sind menschliche Fehlhandlungen.

Die Berufsgenossenschaft hat daher eine einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren der Flurförderfahrzeuge durchgesetzt:

den Flurfördermittelschein oder auch einfach nur Staplerführerschein genannt. Die Leidtragenden sind häufig nicht die Staplerfahrer selbst, sondern Personen auf den Verkehrsflächen, wie eine Auswertung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) zeigt.

Was ist eine rechtmäßige Staplerprüfung?


Die wichtigsten Kennzahlen, auf die Sie bei der Suche nach einem Ausbilder für Ihre Mitarbeiter zum Gabelstaplerfahrer achten müssen:

BGV D27 und BGG 925.

Hinter diesen Ziffern verbergen sich die Grundsätze für die „Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“. Danach muss die Ausbildung:

  • mindestens 20 Lehreinheiten à 45 Minuten und
  • davon mindestens 10 Lehreinheiten theoretisch und mindestens 10 praktisch betragen.

Wir bilden nach diesen Grundsätzen aus.


Welche Voraussetzungen muss der Fahrer mitbringen?


Staplerfahrer müssen nicht nur sicher mit dem Fahrzeug umgehen können, sie müssen neben einem Mindestalter außerdem einige körperliche Voraussetzungen mitbringen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Fahrer muss den Stapler ohne Behinderungen bedienen können
  • gutes Hör-, Reaktions- und Sehvermögen
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