Diese Schulung ist speziell ausgelegt für Fahrpersonal die zur Benutzung des digitalen Kontrollgerätes gesetzlich verplichtet sind.


Sie  informiert über alle wichtigen Aspekte des digitalen Kontrollgerätes wie rechtliche Grundlagen, Kontrollkarten, Mitführpflichten und besonders die Praxis vor, während und zum Abschluss der Arbeitsschicht.

Auch Fehler bei der Bedienung und deren Folgen werden ausgiebig angesprochen.


Fast jeder Unternehmer muss sich seit Mai 2006 mit dem neuen System des digitalen Kontrollgeräts auseinandersetzen und auch seine Fahrer entsprechend unterweisen.

Wir übernehmen das für Sie.


Diese Spezialschulung  stellt die einzelnen Gerätekarten, das Ausgabeverfahren und die Bedingungen für die Erneuerung bzw. den Ersatz von Gerätekarten dar.


Die unterschiedlichen Bestandteile, Funktionen und Betriebsarten des digitalen Kontrollgeräts werden zunächst kurz erklärt und anschließend wird auf das digitale Kontrollgerät in der Fahrpraxis eingegangen:


  • Was ist vor Fahrtbeginn, während der Fahrt und bei Beendigung des Arbeitstages mit dem neuen Kontrollgerät zu beachten?


  • Welche Besonderheiten gibt es beim "Mischbetrieb", bei der Ein-Fahrer bzw. Zwei-Fahrer-Besatzung und bei Kontrollen?


  • Welche Fehler kann der Bediener machen und wie wirken diese sich aus?


Sie werden informiert über die Ausrüstungspflicht von Fahrzeugen mit digitalen Kontrollgeräten, die Weiterverwendbarkeit von herkömmlichen Geräten und die Besonderheiten im Verkehr mit EU-/EWR-, AETR- und Drittstaaten.


Daneben liefern wir Ihnen ausreichende Informationen und  alles Wissenswerte zu den Themen:


Datenschutz, Sicherheit und Bußgelder bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr.


Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum digitalen Kontrollgerät werden ausgiebig behandelt,so dass die Fehlerquote bei der Bedienung und Handhabung der Geräte sich in kürzester Zeit deutlich senkt.

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